Der Gutachter stellte fest, dass der Beschuldigte vor der Tat seine Vorstellungen von sexuellen Interaktionen nicht aus eigenen realen Erfahrungen habe ableiten können, sondern in den vergangenen Jahren vornehmlich auf klischeeartige und verdinglichte pornografische Bilddarstellungen zurück gegriffen habe (pag. 515). Diese Darstellungen scheine der Beschuldigte nur unzureichend einer kognitiven Kontrolle unterzogen zu haben. Wahrscheinlich habe er die Darstellungen zu schablonenartigen Handlungsentwürfen weiterentwickelt, denen er in den jeweiligen Tatsituationen in stereotyper bis geradezu automatisierter Weise gefolgt sei (pag.