12.4.2 Wahrnehmung des Opfers Das Opfer meinte in ihrer ersten Einvernahme, nachdem der Beschuldigte sie zu Boden gedrückt habe, habe sie das Gefühl gehabt, dass er nicht mehr weiter gewusst habe. Der Beschuldigte habe nicht explizit versucht, sie sexuell zu belästigen, noch habe er Anstalten gemacht sich auszuziehen (pag. 287 Z. 73 f.) Auch in der zweiten Einvernahme sagte sie, sie habe nicht genau gewusst, was er gewollt habe (pag. 292 Z.116 f.). 12.4.3 Persönlichkeit und Pornografiekonsum des Beschuldigten