360 Z. 65 ff.). Am 2. Juli 2013 gab er zu Protokoll, der Vorfall habe ihn nicht erregt (pag. 297 Z. 63 f.). Was er sich erhofft habe von seiner Tat, wisse er nicht. Es sei wirklich keine Idee dahinter gewesen (pag. 297 Z. 66 f.). Er habe körperliche Nähe gesucht (pag. 297 Z. 89 ff.). Anlässlich der Hafteröffnung meinte der Beschuldigte, er sei nicht im Stande etwas in Richtung Vergewaltigung zu machen (pag. 364 Z. 43 ff.). In der Einvernahme vom 31. Juli 2013 erklärte er, es gehe um das, was er mit den «bösen Gedanken» umschrieben habe. Es gehe einfach um Berührungen, er könne es einfach nicht näher umschreiben.