Dieses hatte den Kuss zwar wahrgenommen, vermochte ihn aber nicht einzuordnen, weshalb sie an ein Beissen dachte. Ein geringfügiges Herunterziehen der Hose und ein Küssen im Hüftbereich auf die nackte Haut des Opfers durch den Beschuldigten gelten damit als erstellt. 12.4 Zu den Absichten des Beschuldigten 12.4.1 Aussagen des Beschuldigten zu seinen Absichten In seiner ersten Einvernahme sagte der Beschuldigte, er habe ein schlechtes Gefühl in sich gehabt. In seiner Vorstellung habe er Sex haben wollen mit dieser Joggerin. Es wäre jedoch nie dazu gekommen, weil er das nicht könne (pag. 360 Z. 65 ff.).