In der Tatnacht beschrieb der Beschuldigte, er habe versucht, dem Opfer die Hose auszuziehen. Er habe die Hose ein wenig herunterziehen können, d.h. bis zur Pobacke. Sie habe seitlich auf dem Boden gelegen und er habe dann ihr freigewordenes Körperteil geküsst (pag. 360 Z. 30 ff.). Diese Aussage nahm er in seiner zweiten Einvernahme ausdrücklich zurück (pag. 296 Z. 28 f.) und wollte sich in der Folge nicht mehr daran erinnern, wo er das Opfer genau berührt hatte (pag. 297 Z. 60 f., 305 Z. 183, 798 Z. 13). Das Opfer sagte in der Tatnacht, sie habe gedacht, er wolle sie beissen (pag. 286 Z. 35).