309 Z. 337 ff.). Er habe sich in einem Seitenweg aufgehalten, sich dort aber nicht versteckt und dem Opfer auch nicht abgepasst. Er sei kurz in den Seitenweg gegangen, der von der Strasse in Richtung Zulg gehe. Dort sei er kurz stehen geblieben und habe in Richtung Steffisburg aufs Wasser geschaut. Die Joggerin habe er gesehen, als er etwas nach vorne gegangen sei (pag. 309 Z. 349 ff.). Diese Aussagen bestätigte der Beschuldigten auf Vorhalt anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 796 Z. 45). Er sagte hingegen immer konstant aus, den Entschluss, das Opfer zu packen, habe er spontan bei ihrer Rückkehr gefasst (pag.