293 Z. 141 ff.). Der Beschuldigte sagte auf Vorhalt dieser Aussage zunächst, er habe sich nicht versteckt (pag 296 Z. 52). In der Einvernahme vom 31. Juli 2013 gab der Beschuldigte auf Vorhalt und Drängen der Befragenden schliesslich an, er habe sie schon mal in ihm vorbeigehen sehen (pag. 306 Z. 219). Er führte auf weitere Fragen aus, er könne nicht mehr genau sagen, wo er sie gesehen habe. Dies sei im Bereich der Zulg gewesen (pag. 307 Z. 267 ff.). Auf Frage sagte er, er habe sich weder im Wald versteckt noch im Wald auf ein mögliches Opfer gewartet (pag. 309 Z. 337 ff.).