Sie sind vor dem geschilderten Hintergrund mit der gebotenen Vorsicht zu würdigen. 12.3 Zum Tatablauf Es wird an dieser Stelle nicht mehr auf das gesamte weitgehend unbestrittene Geschehen eingegangen, sondern nur noch auf einzelne bestrittene Punkte. 12.3.1 Kein gezieltes Abpassen des Opfers Das Opfer war kurz vor der Tat flussaufwärts joggend am Tatort vorbeigekommen, bevor sie am Waggelistäg wendete und zurückjoggte. Sie hatte daher im Nachhinein den Eindruck, dass der Beschuldigte sich auf ihrem Hinweg versteckt haben müsse (pag. 293 Z. 141 ff.).