Ausweichend und zurückhaltend beantwortete der Beschuldigte jeweils Fragen zu seinen Absichten und Gefühlen. Es kamen häufig Antworten, wie «ich kann nicht sagen, warum» (pag. 298 Z. 124), «das weiss ich selbst nicht» (pag. 360 Z. 61), «ich kann es einfach nicht näher umschreiben» (pag. 308 Z. 322) oder «ich fühlte nichts, es ist einfach passiert» (pag. 360 Z. 35 f.). Dieses Aussageverhalten ist stimmig mit den Feststellungen des Gutachters, der den Beschuldigten ab Sommer 2013 untersucht hatte.