12.2.1 Aussagen des Opfers Das Opfer wurde am Tattag, dem 1. Juli 2013, polizeilich einvernommen (pag. 285 ff.) und am 2. Juli 2013 nochmals in einer delegierten Einvernahme befragt (pag. 289 ff.). Schliesslich wurde sie zur Hauptverhandlung vor erster Instanz am 8. Juni 2016 und zur Berufungsverhandlung als Zeugin vorgeladen (pag. 788 ff. und pag. 1020 f.). Ihre Aussagen in den ersten beiden Einvernahmen sind stimmig und detailliert. Sie gab Unsicherheiten in ihrer Erinnerung an und legte eigene Gedanken während des Geschehens offen. Sie belastete den Beschuldigten nicht unnötig.