, S. 23 ff. der Urteilsbegründung). 12. Beweiswürdigung der Kammer 12.1 Vorbemerkungen Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 840 ff., S. 9 ff. der Urteilsbegründung). Bestehen unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat, so geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus (Art. 10 Abs. 3 StPO).