Der Beschuldigte habe schon losgelassen, weil sie sich gewehrt habe (pag. 1021 Z. 5 ff.). Der Beschuldigte wirkte in der Berufungsverhandlung ruhig und gefasst antwortete auf die ihm gestellten Fragen Antwort. Zu den Ergebnissen des Vorverfahrens bestätige er seine früheren Aussagen. Bei der Tat habe er nach kurzer Zeit realisiert, was eigentlich abgehe. Er habe aus einem Impuls gehandelt. Als er gemerkt habe, was er da eigentlich mache, habe er das Opfer losgelassen (pag. 1025).