Beim Kreuzen grüsste das Opfer den Beschuldigten mit «n’Abend». Als das Opfer am Beschuldigten vorbei war, riss dieser die Frau von hinten zu Boden, so dass sie auf die Knie fiel. Er schubste sie nachher so, dass sie nach hinten fiel. Sie sass am Boden und stützte sich mit den Armen ab, so dass sie nicht auf den Rücken zu liegen kam. Der Beschuldigte lag mit dem Bauch quer über ihr, die Knie auf der rechten Seite der Frau, den Kopf im