9. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Tatverlauf ist in den Grundzügen unbestritten und kann wie folgt zusammengefasst werden: Das Opfer und der Beschuldigte hielten sich am 1. Juli 2013 abends gleichzeitig am Zulgrainweg in Steffisburg auf, der Beschuldigte ging dort spazieren, das Opfer joggte. Das Opfer joggte der Zulg entlang aufwärts zum Waggelistäg, kehrte dort um und joggte zurück. Der Beschuldigte begegnete dem zurückjoggenden Opfer und ging und ihm schlendernd etwas entgegen. Beim Kreuzen grüsste das Opfer den Beschuldigten mit «n’Abend».