So wird geschildert, dass der Beschuldigte das Opfer zu Boden gerissen habe, er sich über sie gelegt und sie absichtlich am ganzen Körper, vor allem aber im Bauch-, Gesäss- und Hüftbereich angefasst habe. Er habe versucht, die Hose des Opfers herunterzuziehen und habe sie über dem Gesässbereich auf die so frei gewordene Körperstelle geküsst (pag. 631). Es wird zwar