durch Herstellen von Bilddateien mit sexuellen Handlungen mit Kindern und Tieren (26 Dateien). 2. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären wegen versuchter Vergewaltigung, begangen am 1. Juli 2013 in Steffisburg z.N. von C.________. 3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen 3.1 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten; die ausgestandene Haft sei anzurechnen; es sei eine ambulante Massnahme im Sinne von Art. 63 StGB anzuordnen, die Freiheitsstrafe sei zugunsten der Massnahme aufzuschieben, und es sei für die Dauer der Behandlung Bewährungshilfe anzuordnen;