3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung vom 15. Mai 2017 folgende Anträge (pag. 1027): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 09.06.2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1 das Strafverfahren wegen Pornographie durch Besitz von Filmdateien mit sexuellen Handlungen mit Gewalttätigkeiten, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 12. November