2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, form- und fristgerecht Berufung an (pag. 823 und 827). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 24. Oktober 2016 (pag. 884 f.) gelangte am 7. November 2016 form- und fristgerecht die Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft beim Obergericht ein. Sie beschränkte ihre Berufung auf den Schuldspruch wegen sexueller Nötigung und auf die Strafzumessung (pag.