Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt. Für die Dauer der Probezeit erteilte das Gericht die Weisung, die begonnene ambulante psychia- trisch-psychotherapeutische Behandlung weiterzuführen, und ordnete Bewährungshilfe an. Weiter verurteilte es den Beschuldigten zur Bezahlung der Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 14‘458.00 (pag. 816 ff.).