Er wurde hingegen schuldig erklärt der sexuellen Nötigung, begangen am 1. Juli 2013 in Steffisburg zum Nachteil von C.________, und der Pornografie durch Herstellen von Bilddateien mit sexuellen Handlungen mit Kindern und Tieren (26 Dateien), mehrfach begangen in der Zeit vom 12. November 2011 bis 1. Juli 2013 in E.________. Er wurde in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu einer Geldstrafe von 190 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5‘700.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt.