1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 9. Juni 2016 wurde das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Pornografie durch Besitz von Filmdateien mit sexuellen Handlungen mit Gewalttätigkeiten, angeblich mehrfach begangen, eingestellt. Er wurde hingegen schuldig erklärt der sexuellen Nötigung, begangen am 1. Juli 2013 in Steffisburg zum Nachteil von C.________, und der Pornografie durch Herstellen von Bilddateien mit sexuellen Handlungen mit Kindern und Tieren (26 Dateien), mehrfach begangen in der Zeit vom 12. November 2011 bis 1. Juli 2013 in E.________.