Die Kammer hätte weiter auch eine Kürzung der Posten Weiterleitung der Verfügungen bzw. Eingaben um jeweils 10 Minuten von 15 auf 5 Minuten als angezeigt erachtet. Dies insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Weiterleitung praktisch ausschliesslich einen Aufwand des Sekretariats verursacht und die Kenntnisnahme der jeweiligen Verfügung bzw. das Verfassen der Eingabe separat verrechnet wurde.