8 Juni 2016 im vorliegenden Verfahren notwendig gewesen wären. Sämtliche durch den Beschwerdeführer vorgebrachten Punkte ergeben sich aus den Akten bzw. können anhand dieser überprüft werden. Das Obergericht bzw. das Bundesgericht hatte zudem zuvor die Eignung der Klinik Rheinau für die Behandlung der Erkrankung des Beschwerdeführers bestätigt. Kommt hinzu, dass der Besuch des Beschwerdeführers erst nach Einreichung der Verwaltungsbeschwerde stattfand. Rechtsanwalt B.__