Die Klinik Rheinau ist schwerpunktmässig auf psychisch kranke Straftäter mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis ausgerichtet (Akten ASMV pag. 517). Sie stellt damit grundsätzlich eine geeignete Einrichtung für die Behandlung des Beschwerdeführers dar. Es kann daher im Sinne eines Zwischenfazits festgehalten werden, dass eine geeignete Einrichtung zur Durchführung der stationären Therapie bzw. ein Therapieplatz existiert.