Selbst wenn jedoch davon auszugehen wäre, dass der Beschwerdeführer an seinem Antrag auf sofortige Entlassung festgehalten hätte, wäre die Beschwerde in diesem Punkt aus materiellen Überlegungen abzuweisen. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland hat am 13. Juni 2016 Sicherheitshaft bis zum 23. September 2016 angeordnet. Die dagegen erhobene Beschwerde hat zuletzt das Bundesgericht am 16. August 2016 abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist (Verfahren 6B_834/2016). Am 9. September 2016 hat das Regionalgericht die stationäre Massnahme um vier Jahre verlängert, was der Beschwerdeführer wiederum angefochten hat.