Dieses Vorgehen kann nicht anders gedeutet werden, als dass die neu gestellten Anträge zu beachten sind und diese die zuvor gestellten Anträge vollumfänglich ersetzen. Dies hat umso mehr zu gelten, als den schriftlichen Ausführungen nichts Gegenteiliges entnommen werden kann, und Rechtsanwalt B.________ darlegt, dass in der Zwischenzeit Sicherheitshaft angeordnet worden sei (pag. 58). Es muss davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer an den nicht erneut gestellten Anträgen nicht mehr festhielt. Für eine andere Interpretation besteht nach Ansicht der Kammer kein Spielraum, umso mehr, als der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist.