2 5. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer am 25. Oktober 2016 das Beschwerdeverfahren und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 53 ff). 6. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 beantragte die POM mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid sowie unter Anbringung ergänzender Ausführungen die Abweisung der Beschwerde und des Gesuchs um Gewährung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege (pag. 59 ff.).