32 13.2 Subjektive Tatkomponenten (subjektive Tatschwere) Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und aus sexuellen, mithin rein egoistischen Motiven. Es wäre ihm ein Leichtes gewesen, sich rechtskonform zu verhalten und den Willen von C.________ zu akzeptieren. Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich neutral auf das Verschulden aus, weshalb es bei einem leichten bis mittleren Verschulden und damit bei einer verschuldensangemessenen Strafe von 14 Monaten bleibt. 13.3 Täterkomponenten Das Vorleben des Beschuldigten verlief unauffällig.