__ manifestierte ihre Ablehnung erneut durch ihre deutliche Körperhaltung, indem sie den Mund verschloss und den Kopf wegdrehte. Zudem verbalisierte sie während dem Vorfall mehrmals, dass sie keinen sexuellen Kontakt wünschte und sie versuchte, sich vom Beschuldigten zu lösen. Der Beschuldigte handelte auch hier direktvorsätzlich. IV. Strafzumessung