_ hielt ihren Mund verschlossen und drehte den Kopf zur Seite, weshalb der Beschuldigte nicht mit seinem Penis in deren Mund eindringen konnte. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob es sich aufgrund der Intensität der Handlung, der Position des Beschuldigten und der Nähe seines nackten Penis am Mund von C.________, um eine vollendete sexuelle Nötigung (vollendete sexuelle Handlung) handelt oder ob lediglich ein Versuch zu einer sexuellen Nötigung (versuchten beischlafähnlichen Handlung) vorliegt. Die Vorinstanz qualifizierte das Vorgehen des Beschuldigten ohne weitere Begründung als vollendete sexuelle Nötigung (pag.