189 StGB ist nicht erforderlich, dass sich das Opfer andauernd wehrt oder widerstandsunfähig wird. Das Erstere ist dem Opfer nicht zuzumuten und Letzteres stimmt oft nicht mit den Tatabläufen überein. Viele Opfer geben nach dem ersten Angriff des Täters den Widerstand auf, sammeln dann aber wieder ihre Kräfte und versuchen anschliessend erneut, sich zur Wehr zu setzen (MAIER, a.a.O. N. 22 zu Art. 189). Der fraglichen Handlung gingen mindestens zwei vorherige Phasen voraus, bei welchem sich der Beschuldigte über den Willen von C.________ hinwegsetzte. Bereits einmal gelang es C.___