11. Subsumtion Indem der Beschuldigte die Hand von C.________ an seinen Penis führte, diesen umschliessen liess und mit seiner eigenen Hand über derjenigen von C.________ Auf- und Abbewegungen ausführte, beging er zweifellos eine sexuelle Handlung. Auch wenn der Beschuldigte keinen Samenerguss hatte, ist diese Handlung vollendet. Für diesen Abschnitt ist keine physische Gewalt erstellt. Es ist unklar, in welcher Position sich C.________ währenddessen befand. Bevor der Beschuldigte die Hand von C.______