Während der Beschuldigte unten entblösst war, griff er nach der Hand von C.________, führte diese an seinen Penis und machte damit Reibbewegungen, wobei C.________ ihm sagte, dies nicht zu wollen, körperliche jedoch keinen Widerstand leistete, sondern passiv blieb (vierte Phase; möglich auch zeitlich in Phase drei, nachdem sich der Beschuldigte ausgezogen hatte und bevor er sich rittlings auf C.________ setzte). Zu einem Samenerguss kam es nicht. Während dem Vorfall gab C.__