Nachdem sich C.________ nach Versicherung des Beschuldigten, sie zu nichts zu zwingen, zu diesem auf das Bett begeben hatte, stiess der Beschuldigte C.________ um und kniete sich über sie. Er hatte das eine Bein auf der einen und das andere Bein auf der anderen Seite. C.________ wehrte sich umgehend, konnte aufstehen, schlug mit dem Ellbogen nach dem Beschuldigten, als er sie zurückhalten wollte, und verliess das Schlafzimmer (zweite Phase). Der Beschuldigte ging mit entblösstem Unterkörper zum Sofa, packte C.________ am Handgelenk und zerrte sie trotz ihrer körperlichen Gegenwehr auf das Bett zurück