27 Die Kammer geht deshalb davon aus, dass sich der Sachverhalt im Wesentlichen wie angeklagt zugetragen hat und diesbezüglich auf die Aussagen von C.________ abgestellt werden kann. Es ist konkret von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschuldigte begann C.________ am 20.10.2013 zu küssen. Sie forderte ihn auf, aufzuhören und stiess ihn von sich. Der Beschuldigte fragte sie, ob sie ihm einen blasen würde, was sie verneinte (erste Phase). Nachdem sich C.______