_ zu stossen, lässt sich nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Nach Ansicht der Kammer kann die zeitlich genaue Einordnung des Geschehens allerdings offen gelassen werden, zumal dem Beschuldigten, als er nackt zurück zu C.________ ging, bereits vorher mehrfach verbal und körperlich deutlich gezeigt worden war, dass er gegen den Willen von C.________ handelte und sie ihm zudem während er ihre Hand an seinen Penis führte erneut mitteilte, dass sie dies nicht wolle.