_ ergibt sich jedoch immerhin, dass der Beschuldigte bereits unten entblösst war, als er ihre Hand an seinen Penis führte. Folglich musste der Vorfall stattgefunden haben, nachdem sie den Beschuldigten von sich gestossen hatte, als er sie geküsst hatte (erste Phase) und nachdem sie vom Beschuldigten auf dem Bett umgestossen wurde, er über ihr kniete, sie sich massiv wehrte, indem sie mit dem Ellbogen schlug und zurück ins Wohnzimmer gelangte. Bereits während dieser Geschehnisse sagte C.________ immer wieder, sie wolle nicht, mithin keine sexuellen Kontakte (zweite Phase).