noch J.________ davon, jemals vom Beschuldigten aus der Wohnung geworfen zu sein. Auch der Beschuldigte selbst thematisierte diesen angeblichen Vorfall erst am Rande, was wenig überzeugend ist, sollte es sich wirklich so zugetragen und um ein mögliches Motiv gehandelt haben. Zudem wäre diesfalls