Er habe beim Gespräch herausgefunden, dass sie nicht kompatibel seien. Sie habe eine andere Meinung in verschiedenen Sachen gehabt, so dass sie danach keinen Kontakt mehr gehabt hätten (pag. 232, Z. 17 ff.). Sie hätten sicherlich über etwas Wichtiges gesprochen. Eine gläubige Frau sei ihm beispielsweise wichtig. Aber er wisse nicht mehr genau, was der Auslöser im Gespräch gewesen sei (pag. 232, Z. 36 ff.). Oberinstanzlich gab er sodann an, er wisse nicht, ob man über Glaubensfragen gesprochen habe (pag. 422, Z. 2).