25 habe vor C.________ schlecht über ihn gesprochen (pag. 66, Z. 333 ff.). Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme schilderte der Beschuldigte indessen ein Gespräch über den Kleiderstil von C.________. Er habe ihr gesagt, dass ihm ihre Schuhe nicht gefallen würden und er nicht verstehe, warum sie Sachen anziehe, die für Männer seien. Das habe sie nicht gemocht. Deshalb sei der Abschied negativ gewesen (pag. 74, Z. 220 ff.). Nach diesem Ereignis sei es komisch gewesen sei und er habe dann eine Freundin bekommen (pag. 71, Z. 107 f.).