__ in der Version des Beschuldigten allerdings nicht grundsätzlich an sexuellen Handlungen abgeneigt. Unklar bleibt folglich, weshalb die Zärtlichkeiten zwischen den Beiden aufhörten und keine anderweitigen sexuellen Praktiken thematisiert wurden, zumal mit der «Mens» von C.________ einzig der Vaginalverkehr ausgeschlossen worden war. Unlogisch ist sodann das weitere behauptete Geschehen nach dem angeblich harmlosen, einvernehmlichen Vorfall auf dem Bett. Der vom Beschuldigten geschilderte Inhalt des Gesprächs mit C.________ sowie der Ausgang des Treffens sind schlecht miteinander vereinbar.