__ eindrücklich, wie sich C.________ zuerst nicht habe öffnen können und erst nach Tagen voller Schwierigkeiten gewagt habe, den Vorfall zu erzählen. Die Entstehungsgeschichte der Aussagen von C.________ ist mithin unauffällig. Im Falle von Irrtum oder Suggestion versagt die Aussageanalyse (BEN- DER/NACK/TREUER, a.a.O. N. 321). In den Aussagen von C.________ lassen sich jedoch keine Hinweise für einen Irrtum finden. Der Beschuldigte war C.________ bereits seit einiger Zeit bekannt. Ferner konnte sie seine Handynummer angeben, die Wohnung korrekt beschreiben und der Beschuldigte selbst bestritt nie, am 20.10.2013 mit C.________ in seiner Wohnung gewesen zu sein.