21 habe alles einmal ausprobiert – Amphetamine, LSD, MDMA und Kokain (pag. 32, Z. 348 f.). In den Aussagen von C.________ bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme, sie habe nie mit dem Beschuldigten telefoniert (pag. 25, Z. 70) bzw. auf Vorhalt, sie habe vielleicht zwei bis drei Mal mit ihm telefoniert, aber eigentlich nie mit ihm geschrieben (pag. 25, Z. 79 ff.) – obwohl sie anfänglich bei der Polizei aussagte, mit dem Beschuldigten jeden Tag geschrieben und auch täglich fast eine Stunde telefoniert zu haben (pag. 18, Z. 91 f.), erachtet die Kammer keinen relevanten Widerspruch.