226, Z. 36 f.; pag. 227, Z. 18 f.) und immer wieder versucht habe, ihn wegzustossen bzw. sich zu befreien (pag. 28, Z. 184 ff.; pag. 228, Z. 14; pag. 414, Z. 24 ff.). Ferner habe sie, während der Beschuldigte versucht habe, seinen Penis in ihren Mund zu stossen, ihren Mund verschlossen und den Kopf weggedreht (pag. 228, Z. 4 ff.). Passend dazu ist ihre Aussage, sie habe den Mund nicht öffnen wollen, weil sie Angst gehabt habe, der Beschuldigte könne sonst mit seinem Penis eindringen (pag. 228, Z. 4 ff.). C.________ beschrieb im Übrigen auch das Gespräch zwischen ihr und dem Beschuldigten sowie dessen emotionale Reaktion nach dem Vorfall gleichbleibend (pag. 27, Z. 158 ff.;