_ wurde staatsanwaltschaftlich denn auch erst rund ein Jahr bzw. erstinstanzlich nahezu drei Jahre nach dem Vorfall befragt. Eine exakte Wiedergabe des Ablaufs ist nach so vielen Jahren kaum mehr möglich. Dennoch blieben die Aussagen von C.________ im Kerngeschehen konstant. Sie gab das ihr Widerfahrene nicht anders, sondern nur weniger detailliert wieder. So schilderte sie auch bei der staatsanwaltschaftlichen und erstinstanzlichen Einvernahme das anfängliche Küssen, die Diskussion darüber, das sie nicht gewollt habe und die Frage des Beschuldigten, ob sie ihm einen blase (pag. 27, Z. 143 ff.; pag. 226, Z. 34 f.).