228, Z. 22 f.). Sie machte sich implizit selbst Vorwürfe, als sie angab, sie habe sich zu wenig energisch entgegengesetzt (pag. 228, Z. 32 ff.). Ferner sind ihre Darstellungen des sexuellen Übergriffs nicht übertrieben und sie belastete den Beschuldigten nicht übermässig, indem sie ihn als emotionalen Menschen beschrieb, bestätigte, er habe ihr keine Schimpfwörter gesagt und zugab, dass er irgendwann von alleine aufgehört habe. Sie bezichtigte ihn weder unnötig des Drogenkonsums (pag. 21, Z. 198 f.) noch am fraglichen Tag unter Alkoholeinfluss gestanden zu sein (pag. 21, Z. 194 f.; pag. 28, Z. 171).