__ bis zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung auch nie danach gefragt wurde. Sie führte anlässlich ihrer ersten Einvernahme aus, sie wolle noch sagen, der Beschuldigte habe ihre Hand genommen und an sein Geschlechtsteil gelegt. Dabei habe er seine Hand über der ihren gehabt und Bewegungen gemacht, um sich einen runter zu holen. Sie habe von sich aus nichts gemacht (pag. 18, Z. 71 ff.). Sie habe ihn dabei einfach ignoriert, weshalb er dann aufgegeben habe. Es sei aber nicht zum Samenerguss gekommen (pag. 20, Z. 176 f.).