Er wolle sie zu nichts zwingen, habe sie aber gefragt, ob sie ihm einen blase, was sie mit «ob er eigentlich spinne» beantwortet habe. Es sei dann gleich abgelaufen wie in N.________ mit G.________. Der Beschuldigte habe immer wieder gefragt, weshalb und warum sie nicht mitmache. Sie habe geantwortet, weil sie keine Lust