Eine grosse Anzahl von Realkennzeichen in Form von detaillierten Schilderungen der Geschehnisse spricht deshalb dafür, dass eine Aussageperson über Selbsterlebtes berichtet; denn es ist wesentlich schwieriger, eine nicht erlebte Geschichte so mit lebhaften Elementen zu schmücken, dass sie als selbst erlebt erscheint (BENDER/NACK/TREUER, Tatsachenfeststellung vor Gericht. 4. Aufl. 2014, N. 370 f. bzw. 317). Die Aussagen von C.________ sind deshalb vorab nach inhaltlichen und motivationsbezogenen Realkennzeichen zu überprüfen. Weiter sind die Aussagen nach Konstanz, Strukturgleichheit, logischer Konsistenz, Homogenität und Folgerichtigkeit zu überprüfen.