52, Z. 67 ff.). Sie beschrieb den psychischen Zustand von C.________ als instabil, was mit den in den Arztberichten geschilderten Umständen übereinstimmt. K.________, die Mutter von C.________, wurde am 22.9.2015 von der Staatsanwaltschaft als Zeugin befragt. Auch auf die Zusammenfassung ihrer Aussagen durch die Vorinstanz kann verwiesen werden (pag. 279 f., S. 19 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). K.________ schilderte differenziert ihr Verhältnis zu ihrer Tochter. Sie habe einen sehr nahen Kontakt zu ihr gehabt, aber nicht immer einen sehr einfachen (pag. 42, Z. 29). Die Reaktionen am Abend nach dem hier streitigen Vorfall beschrieb K._____